Warum verständliche Verwaltung kein Luxus ist
Ein Bescheid, den viele nicht verstehen, erzeugt Rückfragen. Die binden Personal. Falsch ausgefüllte Formulare verursachen Doppelarbeit. Widersprüche aus Missverständnissen kosten zusätzliche Zeit.
Entbürokratisierung ist politisch gewollt, vom Onlinezugangsgesetz bis zum Bürokratieentlastungsgesetz. Aber ein digitales Formular, das genauso unverständlich ist wie sein Papier-Vorgänger, hat nichts entbürokratisiert. Es hat das Problem nur ins Internet verschoben.
Beispiel: vorher und nachher
„Aufgrund Ihres Antrags vom 12.03.2026 wird Ihnen unter Berücksichtigung der in § 27a SGB XII festgelegten Regelbedarfsstufe 1 ein monatlicher Gesamtbedarf in Höhe von 1.136,00 EUR zuerkannt, wobei das anrechenbare Einkommen in Höhe von 320,00 EUR in Abzug gebracht wird.“
„Sie haben Sozialhilfe beantragt. Ihr monatlicher Bedarf beträgt 1.136,00 EUR. Davon ziehen wir Ihr Einkommen ab: 320,00 EUR. Sie erhalten monatlich 816,00 EUR.“
Derselbe fachliche Kern. Klarer gegliedert und leichter verständlich. Weitere Beispiele ansehen.
Was ich tue
Ich übersetze Verwaltungssprache in Deutsch, das funktioniert. Klar formuliert und ohne den rechtlichen Kern sprachlich zu verwässern. Für Bescheide, Formulare, Vertragsklauseln und AGB. Bei rechtlichen Texten arbeite ich sprachlich; die rechtliche Prüfung bleibt Aufgabe der zuständigen juristischen Stelle.
- Bescheide und Schreiben – Verwaltungsakte, die Bürgerinnen und Bürger beim ersten Lesen besser verstehen.
- Formulare – Strukturen und Formulierungen, die korrekt ausgefüllt zurückkommen.
- AGB und Vertragsklauseln – Verständlich formuliert, ohne den rechtlichen Kern zu verändern.
- Webseiten-Texte für öffentliche Stellen – Von der Startseite bis zur Barrierefreiheitserklärung.
Für wen das interessant ist
Behörden, Kommunen und öffentliche Stellen, die ihre Kommunikation verbessern wollen oder müssen. Agenturen, die für die öffentliche Hand arbeiten. Und Unternehmen, die merken, dass ihre Vertragstexte mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Drei Beispiele aus der Praxis: Vorher und Nachher.