Das Problem hat einen Namen: Verwaltungssprache

Behördentexte sind nicht deshalb schwer verständlich, weil die Inhalte komplex sind. Sondern weil eine Sprachkultur gewachsen ist, die Genauigkeit mit Unverständlichkeit verwechselt. Verschachtelte Sätze, Passivkonstruktionen, Substantivierungen und Fachbegriffe ohne Erklärung: Das ist kein Stilproblem. Das ist eine Barriere.

62 %
der Bürgerinnen und Bürger haben Schwierigkeiten, behördliche Schreiben zu verstehen (Kommunikationsverband, Studie „Verständlichkeit in der Verwaltungskommunikation“, 2021). Jeder vierte Antrag wird falsch oder unvollständig ausgefüllt.

Die Konsequenzen sind messbar: Rückfragen binden Personal, falsche Anträge verursachen Doppelarbeit, Widersprüche kosten ein Vielfaches des ursprünglichen Verwaltungsakts. Und bei den Betroffenen entsteht das Gefühl, vom eigenen Staat nicht ernst genommen zu werden.

Drei Beispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele zeigen, was sich ändert, wenn man Verwaltungssprache in verständliches Deutsch überträgt. Die Inhalte bleiben identisch. Die Sätze werden kürzer, die Struktur klarer, die Verben aktiv. Kein Informationsverlust, aber ein erheblicher Verständnisgewinn.

Beispiel 1: Bescheid über eine Sozialleistung

Vorher

„Aufgrund Ihres Antrags vom 12.03.2026 wird Ihnen unter Berücksichtigung der in § 27a SGB XII festgelegten Regelbedarfsstufe 1 sowie der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 35 SGB XII ein monatlicher Gesamtbedarf in Höhe von 1.136,00 EUR zuerkannt, wobei das anrechenbare Einkommen gemäß §§ 82 ff. SGB XII in Höhe von 320,00 EUR in Abzug gebracht wird, sodass sich ein monatlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 816,00 EUR ergibt.“

Nachher

„Sie haben am 12. März 2026 Sozialhilfe beantragt. Wir haben Ihren Antrag geprüft.

So setzt sich Ihre Leistung zusammen:

  • Ihr monatlicher Bedarf beträgt 1.136,00 EUR.
  • Davon ziehen wir Ihr anrechenbares Einkommen ab: 320,00 EUR.
  • Sie erhalten monatlich 816,00 EUR.

Die Berechnung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), §§ 27a, 35 und 82.“

Was sich geändert hat: Der Inhalt ist derselbe. Der Betrag ist derselbe. Die Rechtsgrundlage steht immer noch da. Aber statt eines Satzes mit 67 Wörtern stehen dort jetzt fünf Sätze mit einer klaren Struktur: Was wurde beantragt? Was ist das Ergebnis? Wie wurde gerechnet? Die Rechtsgrundlage wandert ans Ende, wo sie hingehört – als Verweis, nicht als Voraussetzung fürs Verständnis.

Beispiel 2: Aufforderung zur Mitwirkung

Vorher

„Sie werden hiermit aufgefordert, die zur Feststellung des Sachverhalts erforderlichen Unterlagen gemäß § 60 Abs. 1 SGB I, insbesondere die Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie eine aktuelle Meldebescheinigung, bis spätestens zum 30.04.2026 bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorzulegen, da andernfalls die Leistungsbewilligung gemäß § 66 Abs. 1 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden kann.“

Nachher

„Wir brauchen Unterlagen von Ihnen. Bitte schicken Sie uns bis zum 30. April 2026:

  • Ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • eine aktuelle Meldebescheinigung

Wenn wir die Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen, kann es sein, dass wir Ihre Leistung kürzen oder einstellen müssen (§ 66 SGB I).“

Was sich geändert hat: Aus einer Drohung, die in einem Bandwurmsatz versteckt ist, wird eine klare Aufforderung mit konkreter Frist und konkreten Dokumenten. Die Konsequenz steht als eigener Satz am Ende – nicht als Nebensatz, der sich im Passiv verliert. Wichtig: Die Rechtsgrundlage ist verkürzt, aber korrekt referenziert.

Beispiel 3: Widerspruchsbelehrung

Vorher

„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.“

Nachher

„Sie sind mit diesem Bescheid nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab dem Tag, an dem Sie diesen Bescheid erhalten haben.

Schicken Sie Ihren Widerspruch schriftlich an die Adresse oben auf diesem Schreiben. Sie können auch persönlich vorbeikommen und den Widerspruch vor Ort aufnehmen lassen.“

Was sich geändert hat: „Zur Niederschrift erheben“ versteht außerhalb von Juristenkreisen niemand. Im optimierten Text steht dasselbe: schriftlich schicken oder persönlich vorbeikommen. Der Einstieg als Frage gibt dem Leser Orientierung. Und der Fristbeginn ist erklärt statt nur genannt.

Warum das kein Stilproblem ist

Unverständliche Verwaltungssprache ist ein strukturelles Problem. Es betrifft nicht nur Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Leseschwäche. Es betrifft alle, die nicht täglich mit Behördensprache arbeiten – also fast alle.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und die E-Government-Strategie des Bundes digitalisieren Verwaltungsprozesse. Aber ein digitalisierter Bescheid, der genauso unverständlich ist wie sein Papier-Vorgänger, hat nur das Medium gewechselt. Verständliche Verwaltungssprache ist kein Nice-to-have. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Digitalisierung funktioniert.

Leichte Sprache geht noch weiter

Die Beispiele oben zeigen vereinfachte Standardsprache. Leichte Sprache geht einen Schritt weiter: kürzere Sätze, einfachere Wörter, größere Schrift, Bilder als Verständnishilfe und eine Prüfung durch die Zielgruppe. Für zentrale Informationen von Bundesbehörden ist sie seit 2011 Pflicht (BITV 2.0).

Die drei häufigsten Fehler bei der Textoptimierung

  1. Rechtliche Absicherung weglassen. Verständlich schreiben heißt nicht, die Rechtsgrundlage zu streichen. Sie gehört in den Text – aber an die richtige Stelle und in lesbarer Form.
  2. Nur die schlimmsten Sätze kürzen. Einzelne Sätze zu verbessern bringt wenig, wenn die Gesamtstruktur unklar bleibt. Verständlichkeit entsteht durch Gliederung, nicht nur durch kürzere Sätze.
  3. ChatGPT drüberlaufen lassen. KI kann Sätze kürzen. Aber sie kann nicht beurteilen, ob ein Text juristisch korrekt bleibt, ob die Tonalität zur Institution passt oder ob die Zielgruppe ihn tatsächlich versteht. Dafür braucht es professionelle Qualitätssicherung.

Quellen

  1. Kommunikationsverband: „Verständlichkeit in der Verwaltungskommunikation“, 2021 – Studie zur Verständlichkeit behördlicher Schreiben
  2. BITV 2.0, Anlage 2: Pflicht zu Leichter Sprache für öffentliche Stellen des Bundes – gesetze-im-internet.de
  3. Onlinezugangsgesetz (OZG): Pflicht zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen – gesetze-im-internet.de
  4. Bürokratieentlastungsgesetz IV, Bundesregierung, 2024 – bundesregierung.de
  5. Bundesverwaltungsamt: Leitfaden für verständliche Verwaltungssprache – bva.bund.de

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