Mehr als einfach formulieren
Leichte Sprache ist kein vereinfachtes Deutsch. Und sie ist nicht dasselbe wie „einfach schreiben“. Leichte Sprache folgt einem anerkannten Regelwerk mit konkreten Vorgaben zu Satzlänge, Wortwahl, Satzbau und Gestaltung. Die BITV 2.0 schreibt seit 2011 vor, dass öffentliche Stellen des Bundes auf ihren Websites Erläuterungen in Leichter Sprache bereitstellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (seit Juni 2025) fordert keine Leichte Sprache, macht verständliche und gut strukturierte Informationen aber für viele betroffene Angebote wichtiger.
Die Regeln existieren nicht als Selbstzweck. Sie sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit mit der Zielgruppe: Menschen, für die Standardsprache eine Barriere ist. Und das sind deutlich mehr, als die meisten annehmen.
Die Regeln: Was Leichte Sprache ausmacht
Es gibt nicht das eine „Leichte-Sprache-Buch“. Wichtige Grundlagen sind das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache und die DIN SPEC 33429 (März 2025), eine technische Spezifikation für Leichte Sprache. Beide stimmen in den Kernpunkten überein:
- Kurze Sätze. Ein Satz enthält eine Aussage. Nebensätze werden vermieden oder in eigene Sätze aufgelöst.
- Bekannte Wörter. Fremdwörter und Fachbegriffe werden erklärt oder durch alltägliche Wörter ersetzt. Wenn ein Fachbegriff nötig ist, folgt die Erklärung direkt im Text.
- Aktive Formulierungen. Passivkonstruktionen werden vermieden. „Der Antrag wurde abgelehnt“ wird zu „Die Behörde hat den Antrag abgelehnt.“
- Ein Wort pro Begriff. Synonyme verwirren. Wenn etwas „Antrag“ heißt, bleibt es im ganzen Text „Antrag“ – nicht mal „Gesuch“, mal „Eingabe“.
- Keine Abkürzungen. Oder nur solche, die vorher eingeführt und erklärt wurden.
- Klare Gestaltung. Große Schrift (mindestens 14 Punkt), Flattersatz statt Blocksatz, viel Weißraum, Bilder als Verständnishilfe.
Im März 2025 hat DIN Media die DIN SPEC 33429 veröffentlicht: „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Eine DIN SPEC ist keine Norm, sondern ein Regelwerk mit Empfehlungscharakter. Sie ergänzt bestehende Regelwerke und kann Auftraggebern als Grundlage für Ausschreibungen und Qualitätskontrolle dienen.
Leichte Sprache vs. Einfache Sprache
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Das ist ein Problem, weil der Unterschied rechtliche Konsequenzen hat.
Leichte Sprache folgt festen Regeln wie dem Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache und der DIN SPEC 33429. Nach professionellem Standard werden Texte in Leichter Sprache durch Menschen aus der Zielgruppe geprüft. Leichte Sprache ist in BGG und BITV 2.0 gesetzlich verankert. Das Netzwerk Leichte Sprache e. V. vergibt ein eigenes Zertifikat; es ist ein privates Branchenzertifikat, kein staatliches Siegel.
Einfache Sprache richtet sich an ein breiteres Publikum und ist weniger stark vereinfacht. Seit Mai 2024 gibt es dafür eine eigene Norm: die DIN 8581-1. Sie richtet sich ausdrücklich nicht an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die häufig genannte Orientierung am B1-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist kein Bestandteil dieser Norm, sondern ein informelles Hilfskonstrukt. Anders als bei Leichter Sprache ist keine Prüfung durch die Zielgruppe Teil des Standards.
Wo die BITV 2.0 Erläuterungen in Leichter Sprache fordert – etwa auf der Startseite oder in der Barrierefreiheitserklärung –, genügt Einfache Sprache nicht. Für andere Inhalte kann Einfache Sprache ein sinnvoller erster Schritt sein.
Die Zielgruppe: Wer Leichte Sprache braucht
Leichte Sprache wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Die tatsächliche Zielgruppe ist erheblich größer:
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen – Lernschwierigkeiten, geistige Behinderungen, erworbene Hirnschädigungen
- Menschen mit Demenz – rund 1,8 Millionen Betroffene in Deutschland (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2024)
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen – Zugewanderte, Geflüchtete, Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen. Hinweis: Diese Gruppe profitiert von Leichter Sprache, hat aber andere Bedürfnisse als Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Deutschlernende sollten mittelfristig auf das Niveau der Einfachen Sprache hinarbeiten.
- Gering literalisierte Erwachsene – die erwähnten 6,2 Millionen Erwachsenen, die zwar einzelne Wörter lesen können, aber an zusammenhängenden Texten scheitern
- Gehörlose Menschen – für viele von ihnen ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) die Erstsprache; geschriebenes Deutsch kann dann eine Fremdsprache sein
- Ältere Menschen – die zunehmend Schwierigkeiten mit komplexer Schriftsprache haben
Die Gruppen überschneiden sich teilweise. Trotzdem ist klar: Leichte Sprache ist keine Nische. Sie erreicht Menschen, die von Standardsprache häufig ausgeschlossen werden.
Prüfgruppen: Warum Expertise allein nicht reicht
Ein Text in Leichter Sprache sollte nach professionellem Standard von Menschen aus der Zielgruppe geprüft werden. Sprachliche Expertise reicht dafür nicht aus; entscheidend ist, ob die Zielgruppe den Text tatsächlich versteht.
Eine Prüfgruppe besteht typischerweise aus drei bis fünf Personen mit Lernschwierigkeiten, die den Text lesen und Rückmeldung geben: Ist er verständlich? Gibt es Stellen, die unklar sind? Fehlt eine Erklärung? Nach professionellem Standard wird der Text so lange überarbeitet, bis die Prüfgruppe ihn verstanden hat.
Deshalb kann KI Leichte Sprache nicht ersetzen. Ein Sprachmodell kann Sätze vereinfachen und Regeln anwenden. Aber es kann nicht prüfen, ob ein Mensch mit Lernschwierigkeiten den Text tatsächlich versteht. Diese Rückmeldung ist nicht automatisierbar. Wer KI-generierte Texte in Leichter Sprache einsetzen will, braucht dennoch eine professionelle Qualitätssicherung und eine echte Prüfgruppe.
Gesetzliche Grundlagen
Leichte Sprache ist keine freiwillige Nettigkeit. Für bestimmte öffentliche Inhalte ist sie gesetzlich vorgesehen oder vorgeschrieben:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 11: Träger öffentlicher Gewalt sollen Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen dafür ausbauen.
- BITV 2.0, Anlage 2: Websites öffentlicher Stellen des Bundes müssen auf der Startseite Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstellen. Dazu gehören wesentliche Inhalte, Hinweise zur Navigation und Erläuterungen zur Barrierefreiheitserklärung.
- BFSG (seit Juni 2025): Keine direkte Pflicht zur Leichten Sprache, aber Anforderungen an verständliche und barrierefrei bereitgestellte Informationen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
- UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 9 und 21: Deutschland hat sich verpflichtet, Informationen in zugänglichen Formaten bereitzustellen.
Noch trifft die ausdrückliche Leichte-Sprache-Pflicht vor allem öffentliche Stellen. In der Privatwirtschaft steigt der Bedarf trotzdem: Krankenkassen, Versicherungen und große Arbeitgeber setzen auf Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation, weil verständliche Texte Rückfragen reduzieren, mehr Menschen erreichen und Risiken senken können.
Was ein guter Text in Leichter Sprache kostet
Leichte Sprache ist aufwendiger als ein normales Lektorat. Der Text wird nicht korrigiert, sondern komplett übertragen: neue Struktur, neue Formulierungen, oft auch neue Gliederung. Dazu kommt die Prüfung durch die Prüfgruppe.
Richtwerte pro Normseite (1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) liegen je nach Komplexität des Ausgangstextes zwischen 60 und 120 Euro. Behördentexte, juristische Dokumente und medizinische Informationen liegen am oberen Ende, weil die fachsprachliche Hürde höher ist. Konkrete Preise hängen vom Ausgangstext ab – fragen Sie gern nach einem Angebot.
Drei Dinge, die Leichte Sprache nicht ist
- Kindersprache. Leichte Sprache richtet sich an Erwachsene. Der Ton ist respektvoll und sachlich, nicht verniedlichend.
- Schlechtes Deutsch. Die vereinfachte Struktur folgt einem Regelwerk. Sie ist Ergebnis professioneller Arbeit, nicht sprachlicher Nachlässigkeit.
- Überflüssig, wenn man „einfach klar schreibt“. Verständlich schreiben ist gut. Leichte Sprache ist ein eigener Standard mit Zielgruppenprüfung. Das eine ersetzt das andere nicht.
Quellen
- LEO-Studie 2018: Leben mit geringer Literalität, Universität Hamburg – leo.blogs.uni-hamburg.de
- Netzwerk Leichte Sprache: Regeln für Leichte Sprache (aktualisiert Mai 2025) – netzwerk-leichte-sprache.de
- BMAS / DIN Media: DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache”, März 2025 – bmas.de
- DIN 8581-1: Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche, Mai 2024 – dinmedia.de
- BITV 2.0, Anlage 2: Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache für öffentliche Stellen des Bundes – gesetze-im-internet.de
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Häufigkeit von Demenzerkrankungen – deutsche-alzheimer.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leichte Sprache – bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
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