Mehr als einfach formulieren
Leichte Sprache ist kein vereinfachtes Deutsch. Und sie ist nicht dasselbe wie „einfach schreiben“. Leichte Sprache folgt einem eigenen Regelwerk mit konkreten Vorgaben zu Satzlänge, Wortwahl, Satzbau und Gestaltung. Seit 2011 ist sie für Bundesbehörden gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2025 rückt sie auch in der Privatwirtschaft in den Fokus.
Die Regeln existieren nicht als Selbstzweck. Sie sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit mit der Zielgruppe: Menschen, für die Standardsprache eine Barriere ist. Und das sind deutlich mehr, als die meisten annehmen.
Die Regeln: Was Leichte Sprache ausmacht
Das Netzwerk Leichte Sprache hat das Regelwerk zuletzt im Mai 2025 aktualisiert. Im März 2025 erschien zusätzlich die DIN SPEC 33429, die erstmals einen technischen Standard für Leichte Sprache definiert. Beide Quellen stimmen in den Kernpunkten überein:
- Kurze Sätze. Ein Satz enthält eine Aussage. Nebensätze werden vermieden oder in eigene Sätze aufgelöst.
- Bekannte Wörter. Fremdwörter und Fachbegriffe werden erklärt oder durch alltägliche Wörter ersetzt. Wenn ein Fachbegriff nötig ist, folgt die Erklärung direkt im Text.
- Aktive Formulierungen. Passivkonstruktionen werden vermieden. „Der Antrag wurde abgelehnt“ wird zu „Die Behörde hat den Antrag abgelehnt.“
- Ein Wort pro Begriff. Synonyme verwirren. Wenn etwas „Antrag“ heißt, bleibt es im ganzen Text „Antrag“ – nicht mal „Gesuch“, mal „Eingabe“.
- Keine Abkürzungen. Oder nur solche, die vorher eingeführt und erklärt wurden.
- Klare Gestaltung. Große Schrift (mindestens 14 Punkt), Flattersatz statt Blocksatz, viel Weißraum, Bilder als Verständnishilfe.
Im März 2025 hat das Deutsche Institut für Normung die DIN SPEC 33429 veröffentlicht: „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Es ist der erste technische Standard, der Anforderungen an Leichte Sprache systematisch definiert. Die Norm ergänzt das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache und gibt Auftraggebern eine belastbare Grundlage für Ausschreibungen und Qualitätskontrolle.
Leichte Sprache vs. Einfache Sprache
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Das ist ein Problem, weil der Unterschied rechtliche Konsequenzen hat.
Leichte Sprache folgt einem festen Regelwerk, richtet sich an eine klar definierte Zielgruppe und muss von einer Prüfgruppe getestet werden. Sie ist gesetzlich verankert (BITV 2.0, BGG) und hat ein eigenes Gütesiegel.
Einfache Sprache orientiert sich am Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Sie ist weniger streng, hat kein einheitliches Regelwerk und keine Prüfpflicht. Einfache Sprache ist ein guter Ansatz für verständlichere Kommunikation, aber sie ist nicht gesetzlich verankert und ersetzt Leichte Sprache nicht.
Wer gesetzliche Anforderungen erfüllen muss – etwa im Rahmen der BITV 2.0 –, kommt an Leichter Sprache nicht vorbei. Einfache Sprache kann ein sinnvoller erster Schritt sein, genügt aber nicht als Ersatz.
Die Zielgruppe: Wer Leichte Sprache braucht
Leichte Sprache wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Die tatsächliche Zielgruppe ist erheblich größer:
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen – Lernschwierigkeiten, geistige Behinderungen, erworbene Hirnschädigungen
- Menschen mit Demenz – rund 1,8 Millionen Betroffene in Deutschland (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2024)
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen – Zugewanderte, Geflüchtete, Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen
- Funktionale Analphabeten – die erwähnten 6,2 Millionen Erwachsenen, die zwar einzelne Wörter lesen können, aber an zusammenhängenden Texten scheitern
- Gehörlose Menschen – für die Deutsche Gebärdensprache (DGS) die Erstsprache ist und geschriebenes Deutsch eine Fremdsprache darstellt
- Ältere Menschen – die zunehmend Schwierigkeiten mit komplexer Schriftsprache haben
Zusammengenommen sind das weit über 10 Millionen Menschen in Deutschland. Leichte Sprache ist keine Nische. Sie ist eine Notwendigkeit.
Prüfgruppen: Warum Expertise allein nicht reicht
Ein Text in Leichter Sprache muss geprüft werden – und zwar nicht von Sprachwissenschaftlern, sondern von Menschen aus der Zielgruppe. Das ist keine optionale Empfehlung, sondern ein zentraler Bestandteil des Qualitätsprozesses.
Eine Prüfgruppe besteht typischerweise aus drei bis fünf Personen mit Lernschwierigkeiten, die den Text lesen und Rückmeldung geben: Ist er verständlich? Gibt es Stellen, die unklar sind? Fehlt eine Erklärung? Der Text wird so lange überarbeitet, bis die Prüfgruppe ihn verstanden hat.
Deshalb kann KI Leichte Sprache nicht ersetzen. Ein Sprachmodell kann Sätze vereinfachen und Regeln anwenden. Aber es kann nicht prüfen, ob ein Mensch mit Lernschwierigkeiten den Text tatsächlich versteht. Diese Rückmeldung ist nicht automatisierbar. Wer KI-generierte Texte in Leichter Sprache einsetzen will, braucht dennoch eine professionelle Qualitätssicherung und eine echte Prüfgruppe.
Gesetzliche Grundlagen
Leichte Sprache ist in Deutschland an mehreren Stellen gesetzlich verankert:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 11: Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen in Leichter Sprache bereitstellen.
- BITV 2.0, Anlage 2: Websites und Apps von Bundesbehörden müssen Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bieten. Verpflichtend seit 2011, verschärft 2019.
- BFSG (seit Juni 2025): Zwar keine direkte Pflicht zur Leichten Sprache, aber die Anforderung an barrierefreie Kommunikation macht verständliche Texte zur Notwendigkeit – und Leichte Sprache zum logischen nächsten Schritt.
- UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 9 und 21: Deutschland hat sich verpflichtet, Informationen in zugänglichen Formaten bereitzustellen.
Die Pflicht trifft derzeit vor allem öffentliche Stellen. Aber die Privatwirtschaft zieht nach: Krankenkassen, Versicherungen und große Arbeitgeber setzen zunehmend auf Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation, weil sie ihre Reichweite erhöhen und gleichzeitig regulatorische Risiken minimieren wollen.
Was ein guter Text in Leichter Sprache kostet
Leichte Sprache ist aufwendiger als ein normales Lektorat. Der Text wird nicht korrigiert, sondern komplett übertragen: neue Struktur, neue Formulierungen, oft auch neue Gliederung. Dazu kommt die Prüfung durch die Prüfgruppe.
Richtwerte pro Normseite (1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) liegen je nach Komplexität des Ausgangstextes zwischen 60 und 120 Euro. Behördentexte, juristische Dokumente und medizinische Informationen liegen am oberen Ende, weil die fachsprachliche Hürde höher ist. Konkrete Preise hängen vom Ausgangstext ab – fragen Sie gern nach einem Angebot.
Drei Dinge, die Leichte Sprache nicht ist
- Kindersprache. Leichte Sprache richtet sich an Erwachsene. Der Ton ist respektvoll und sachlich, nicht verniedlichend.
- Schlechtes Deutsch. Die vereinfachte Struktur folgt einem Regelwerk. Sie ist Ergebnis professioneller Arbeit, nicht sprachlicher Nachlässigkeit.
- Überflüssig, wenn man „einfach klar schreibt“. Verständlich schreiben ist gut. Leichte Sprache ist ein definierter Standard mit Prüfpflicht. Das eine ersetzt das andere nicht.
Quellen
- LEO-Studie 2018: Leben mit geringer Literalität, Universität Hamburg – leo.blogs.uni-hamburg.de
- Netzwerk Leichte Sprache: Regeln für Leichte Sprache (aktualisiert Mai 2025) – netzwerk-leichte-sprache.de
- DIN SPEC 33429: Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache, März 2025 – din.de
- BITV 2.0, Anlage 2: Pflicht zu Leichter Sprache und Gebärdensprache für öffentliche Stellen – gesetze-im-internet.de
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Informationsblatt Häufigkeit von Demenzerkrankungen, 2024 – deutsche-alzheimer.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leichte Sprache – bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
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