Mehr als einfach formulieren
Leichte Sprache ist kein vereinfachtes Deutsch. Und sie ist nicht dasselbe wie „einfach schreiben”. Leichte Sprache folgt einem anerkannten Regelwerk mit konkreten Vorgaben zu Satzlänge, Wortwahl, Satzbau und Gestaltung. Die BITV 2.0 schreibt seit 2011 vor, dass Bundesbehörden auf ihren Websites Erläuterungen in Leichter Sprache bereitstellen – auf der Startseite und in der Barrierefreiheitserklärung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (seit Juni 2025) fordert keine Leichte Sprache, aber verständliche Kommunikation wird zur Voraussetzung für Barrierefreiheit.
Die Regeln existieren nicht als Selbstzweck. Sie sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit mit der Zielgruppe: Menschen, für die Standardsprache eine Barriere ist. Und das sind deutlich mehr, als die meisten annehmen.
Die Regeln: Was Leichte Sprache ausmacht
Es gibt kein einzelnes „Leichte-Sprache-Buch“. Die Regeln kommen aus zwei Quellen: dem Netzwerk Leichte Sprache (aktualisiert Mai 2025) und der DIN SPEC 33429 (März 2025), der ersten technischen Spezifikation für Leichte Sprache überhaupt. Beide stimmen in den Kernpunkten überein:
- Kurze Sätze. Ein Satz enthält eine Aussage. Nebensätze werden vermieden oder in eigene Sätze aufgelöst.
- Bekannte Wörter. Fremdwörter und Fachbegriffe werden erklärt oder durch alltägliche Wörter ersetzt. Wenn ein Fachbegriff nötig ist, folgt die Erklärung direkt im Text.
- Aktive Formulierungen. Passivkonstruktionen werden vermieden. „Der Antrag wurde abgelehnt“ wird zu „Die Behörde hat den Antrag abgelehnt.“
- Ein Wort pro Begriff. Synonyme verwirren. Wenn etwas „Antrag“ heißt, bleibt es im ganzen Text „Antrag“ – nicht mal „Gesuch“, mal „Eingabe“.
- Keine Abkürzungen. Oder nur solche, die vorher eingeführt und erklärt wurden.
- Klare Gestaltung. Große Schrift (mindestens 14 Punkt), Flattersatz statt Blocksatz, viel Weißraum, Bilder als Verständnishilfe.
Im März 2025 hat das Deutsche Institut für Normung die DIN SPEC 33429 veröffentlicht: „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Es ist die erste technische Spezifikation, die Anforderungen an Leichte Sprache systematisch beschreibt. Eine DIN SPEC ist keine Norm, sondern ein Regelwerk mit Empfehlungscharakter. Sie ergänzt das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache und gibt Auftraggebern eine Grundlage für Ausschreibungen und Qualitätskontrolle.
Leichte Sprache vs. Einfache Sprache
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Das ist ein Problem, weil der Unterschied rechtliche Konsequenzen hat.
Leichte Sprache folgt dem Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache – für zertifizierte Anbieter verbindlich. Die DIN SPEC 33429 fasst zusätzliche Empfehlungen zusammen. Texte in Leichter Sprache müssen von einer Prüfgruppe getestet werden. Die Sprache ist gesetzlich verankert (BITV 2.0, BGG). Das Netzwerk Leichte Sprache e. V. vergibt ein eigenes Zertifikat für zertifizierte Anbieter; es ist ein privates Branchenzertifikat, kein staatliches Siegel.
Einfache Sprache richtet sich an ein breiteres Publikum und ist weniger stark vereinfacht. Seit Mai 2024 gibt es auch dafür eine offizielle Norm: die DIN 8581-1. Die häufig genannte Orientierung am B1-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist kein Bestandteil dieser Norm, sondern ein informelles Hilfskonstrukt. Anders als bei Leichter Sprache ist keine Prüfung durch die Zielgruppe vorgeschrieben.
Wo die BITV 2.0 Erläuterungen in Leichter Sprache fordert – etwa auf der Startseite oder in der Barrierefreiheitserklärung –, genügt Einfache Sprache nicht. Für andere Inhalte kann Einfache Sprache ein sinnvoller erster Schritt sein.
Die Zielgruppe: Wer Leichte Sprache braucht
Leichte Sprache wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Die tatsächliche Zielgruppe ist erheblich größer:
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen – Lernschwierigkeiten, geistige Behinderungen, erworbene Hirnschädigungen
- Menschen mit Demenz – rund 1,8 Millionen Betroffene in Deutschland (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2024)
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen – Zugewanderte, Geflüchtete, Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen. Hinweis: Diese Gruppe profitiert von Leichter Sprache, hat aber andere Bedürfnisse als Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Deutschlernende sollten mittelfristig auf das Niveau der Einfachen Sprache hinarbeiten.
- Funktionale Analphabeten – die erwähnten 6,2 Millionen Erwachsenen, die zwar einzelne Wörter lesen können, aber an zusammenhängenden Texten scheitern
- Gehörlose Menschen – für die Deutsche Gebärdensprache (DGS) die Erstsprache ist und geschriebenes Deutsch eine Fremdsprache darstellt
- Ältere Menschen – die zunehmend Schwierigkeiten mit komplexer Schriftsprache haben
Zusammengenommen sind das weit über 10 Millionen Menschen in Deutschland. Leichte Sprache ist keine Nische. Sie ist eine Notwendigkeit.
Prüfgruppen: Warum Expertise allein nicht reicht
Ein Text in Leichter Sprache muss geprüft werden – und zwar nicht von Sprachwissenschaftlern, sondern von Menschen aus der Zielgruppe. Das ist keine optionale Empfehlung, sondern ein zentraler Bestandteil des Qualitätsprozesses.
Eine Prüfgruppe besteht typischerweise aus drei bis fünf Personen mit Lernschwierigkeiten, die den Text lesen und Rückmeldung geben: Ist er verständlich? Gibt es Stellen, die unklar sind? Fehlt eine Erklärung? Der Text wird so lange überarbeitet, bis die Prüfgruppe ihn verstanden hat.
Deshalb kann KI Leichte Sprache nicht ersetzen. Ein Sprachmodell kann Sätze vereinfachen und Regeln anwenden. Aber es kann nicht prüfen, ob ein Mensch mit Lernschwierigkeiten den Text tatsächlich versteht. Diese Rückmeldung ist nicht automatisierbar. Wer KI-generierte Texte in Leichter Sprache einsetzen will, braucht dennoch eine professionelle Qualitätssicherung und eine echte Prüfgruppe.
Gesetzliche Grundlagen
Leichte Sprache ist keine freiwillige Nettigkeit – für bestimmte Inhalte ist sie gesetzlich vorgeschrieben:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 11: Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen in Leichter Sprache bereitstellen. „Sollen" bedeutet im Verwaltungsrecht: grundsätzlich ja, Abweichung nur bei sachlichem Grund.
- BITV 2.0, Anlage 2: Websites von Bundesbehörden sollen auf der Startseite und in der Barrierefreiheitserklärung Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstellen. Seit 2011, verschärft 2019.
- BFSG (seit Juni 2025): Zwar keine direkte Pflicht zur Leichten Sprache, aber die Anforderung an barrierefreie Kommunikation macht verständliche Texte zur Notwendigkeit – und Leichte Sprache zum logischen nächsten Schritt.
- UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 9 und 21: Deutschland hat sich verpflichtet, Informationen in zugänglichen Formaten bereitzustellen.
Noch trifft die Pflicht vor allem öffentliche Stellen. Aber die Privatwirtschaft zieht nach – nicht aus Idealismus, sondern weil es sich rechnet: Krankenkassen, Versicherungen und große Arbeitgeber setzen auf Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation, weil verständliche Texte weniger Rückfragen erzeugen, mehr Menschen erreichen und regulatorische Risiken senken.
Was ein guter Text in Leichter Sprache kostet
Leichte Sprache ist aufwendiger als ein normales Lektorat. Der Text wird nicht korrigiert, sondern komplett übertragen: neue Struktur, neue Formulierungen, oft auch neue Gliederung. Dazu kommt die Prüfung durch die Prüfgruppe.
Richtwerte pro Normseite (1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) liegen je nach Komplexität des Ausgangstextes zwischen 60 und 120 Euro. Behördentexte, juristische Dokumente und medizinische Informationen liegen am oberen Ende, weil die fachsprachliche Hürde höher ist. Konkrete Preise hängen vom Ausgangstext ab – fragen Sie gern nach einem Angebot.
Drei Dinge, die Leichte Sprache nicht ist
- Kindersprache. Leichte Sprache richtet sich an Erwachsene. Der Ton ist respektvoll und sachlich, nicht verniedlichend.
- Schlechtes Deutsch. Die vereinfachte Struktur folgt einem Regelwerk. Sie ist Ergebnis professioneller Arbeit, nicht sprachlicher Nachlässigkeit.
- Überflüssig, wenn man „einfach klar schreibt“. Verständlich schreiben ist gut. Leichte Sprache ist ein definierter Standard mit Prüfpflicht. Das eine ersetzt das andere nicht.
Quellen
- LEO-Studie 2018: Leben mit geringer Literalität, Universität Hamburg – leo.blogs.uni-hamburg.de
- Netzwerk Leichte Sprache: Regeln für Leichte Sprache (aktualisiert Mai 2025) – netzwerk-leichte-sprache.de
- DIN SPEC 33429: Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache, März 2025 – din.de
- BITV 2.0, Anlage 2: Pflicht zu Leichter Sprache und Gebärdensprache für öffentliche Stellen – gesetze-im-internet.de
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Informationsblatt Häufigkeit von Demenzerkrankungen, 2024 – deutsche-alzheimer.de
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leichte Sprache – bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
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