Die Lesenden entscheiden, ob ein Text funktioniert

Einfache Sprache beginnt nicht bei einer festen Satzlänge oder einer Liste verbotener Wörter. Maßgeblich ist, ob die vorgesehenen Leserinnen und Leser die benötigten Informationen finden, verstehen und verwenden können. So beschreibt die DIN ISO 24495-1 den Grundgedanken Einfacher Sprache.[1]

Für deutsche Sachtexte ergänzt die DIN 8581-1 diese allgemeinen Grundsätze um sprachspezifische Festlegungen.[2] Dieser Beitrag fasst die öffentlich zugänglichen Angaben von DIN und DIN Media zusammen. Den vollständigen Normtext ersetzt er nicht.

Zwei Normen, zwei Aufgaben

Die DIN ISO 24495-1:2024-03 enthält sprach- und kulturübergreifende Grundsätze und Leitlinien. Sie stellt vier Fragen in den Mittelpunkt:[3]

  1. Erhält die Leserschaft die Informationen, die sie braucht?
  2. Kann sie diese Informationen leicht finden?
  3. Kann sie die gefundenen Informationen leicht verstehen?
  4. Kann sie die Informationen einfach verwenden?

Die DIN 8581-1:2024-05 konkretisiert diese Grundsätze für die deutsche Sprache. Nach der öffentlich zugänglichen DIN-Beschreibung behandelt sie unter anderem Inhalt, Stil und Textstruktur, Satzlänge und Satzbau, Zeitformen, Wortlänge und Wortbekanntheit sowie Fragen der typografischen Gestaltung und Silbentrennung.[3]

Keine Kurzformel für Einfache Sprache

Ein kurzer Satz ist nicht automatisch verständlich. Auch Auswahl, Reihenfolge, Überschriften, Gestaltung und der Nutzungskontext beeinflussen, ob Menschen eine Information tatsächlich verwenden können.

Für wen ist Einfache Sprache gedacht?

DIN Media beschreibt Einfache Sprache als Kommunikation, die häufig für die allgemeine Öffentlichkeit eingesetzt wird. Die vorgesehene Leserschaft, ihr Wissen, ihre Lesefähigkeit und die Situation, in der sie den Text nutzt, müssen dabei berücksichtigt werden.[1]

Die DIN 8581-1 grenzt ihren Anwendungsbereich zugleich ausdrücklich ab: Leserinnen und Leser mit kognitiven Beeinträchtigungen sind nicht die Zielgruppe dieser Norm. Regeln und Prinzipien der Leichten Sprache gehören deshalb nicht zu ihrem Inhalt.[2]

Leichte Sprache wurde nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales speziell für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten, entwickelt. Sie ist stärker vereinfacht als Einfache Sprache und Alltagssprache.[4] Mehr zu dieser Sprachform steht im Beitrag Was ist Leichte Sprache?.

Zielgruppentests gehören zur fachlichen Einordnung

DIN Media erklärt zur DIN 8581-1, dass sie Zielgruppentests vorsieht, um die Verständlichkeit zu überprüfen.[5] Das ist nicht dasselbe wie die vorgelagerte Entscheidung, für welche Menschen ein Text bestimmt ist. Zuerst wird die Leserschaft festgelegt. Ein Test zeigt anschließend, ob die Fassung für diese Leserschaft funktioniert.

Eine Prüfung durch eine Ziel- oder Prüfgruppe erfolgt bei meinen Aufträgen kundenseitig. Gern bereite ich den Text dafür vor und arbeite die Rückmeldungen anschließend im vereinbarten Umfang ein.

Ist DIN 8581-1 gesetzlich vorgeschrieben?

Die Anwendung von DIN-Normen ist nach den Grundsätzen von DIN freiwillig.[6] DIN 820 Beiblatt 3 erläutert zugleich, dass sich eine Anwendungspflicht aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben kann.[8] Deshalb muss für jedes Projekt gesondert geklärt werden, welche Vorgaben gelten.

§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz verwendet die Formulierung „einfacher und verständlicher Sprache“. Reicht eine solche Erläuterung unter den dort genannten Voraussetzungen nicht aus, sollen bestimmte Unterlagen auf Verlangen in Leichter Sprache erläutert werden. Der Gesetzestext nennt die DIN 8581-1 nicht.[7]

Eine Fassung nach DIN 8581-1 ist daher nicht allein wegen der Normbezeichnung automatisch die richtige oder rechtlich ausreichende Lösung für jeden Auftrag. Maßgeblich bleiben der konkrete Adressatenkreis, der Verwendungszweck und die Vorgaben des Projekts.

Wo Einfache Sprache eingesetzt werden kann

DIN nennt unter anderem Recht, Gesundheit, öffentliche Ordnung sowie Regierungs- und Unternehmenskommunikation als Felder, in denen Einfache Sprache eingesetzt werden kann.[3] In meinem Angebot bearbeite ich zum Beispiel Kundeninformationen, Formulare, Anschreiben, Hilfetexte, interne Richtlinien und digitale Serviceinformationen.

Ob Einfache Sprache passt, lässt sich nicht allein an der Textart entscheiden. Wichtig sind die vorgesehene Leserschaft, die Informationen, die erhalten bleiben müssen, und die Handlung, die der Text ermöglichen soll.

Quellen

  1. DIN Media: DIN ISO 24495-1:2024-03, Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien
  2. DIN Media: DIN 8581-1:2024-05, Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche
  3. DIN: Erste DIN-Normen für Einfache Sprache veröffentlicht
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leichte Sprache anwenden
  5. DIN Media: Leichte und Einfache Sprache
  6. DIN: Grundsätze und Regeln der Normung
  7. Gesetze im Internet: § 11 BGG – Verständlichkeit und Leichte Sprache
  8. DIN: DIN 820 Beiblatt 3 – Hinweise zum Anwenden von Normen

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